Industrieklettern

Industriekletterer verwenden im Zugangs- und Positionierungsverfahren jeweils ein Tragseil und ein Sicherungsseil zum Sichern, Positionieren und Retten im gewerblichen Einsatz.

Dies bietet die Möglichkeit Arbeiten in Höhen und Tiefen durchzuführen, die mit anderen, technischen Geräten nicht oder nur schwer zugänglich sind.

Die redundante Seilzugangs- und Positionierungstechnik ist eine anerkannte Arbeitsmethode auf der Grundlage der EU Richtlinie 2009/104/EWG, und ist national umgesetzt in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), genauer in der TRBS 2121 Teil 3.

Durch Arbeiten mit Hilfe von Seilen kann auf aufwändige Gerüste und technische Steigmittel wie Steiger, Hubarbeits- und Seilbühnen verzichtet werden. Häufig können Arbeiten mit Hilfe seilunterstützter Arbeitsplatzpositionierung schneller, kostengünstiger und umweltverträglicher durchgeführt werden.
Durch die Redundanz und das hängende Arbeiten ist bei richtiger Planung und das Einhalten aller Sicherheitsvorschriften ein Sturz ausgeschlossen.

Wir bieten Ihnen eine effiziente Lösung für Ihre Arbeiten an hohen und tiefen Arbeitsplätzen.

Personensicherung

Der Zugang in ungesicherte Arbeitsplätze mit Absturzgefahr darf ausschließlich von geschultem Personal durchgeführt werden. Es muss immer mindestens ein zweiter, zur Rettung befähigter Höhenarbeiter anwesend sein.

Wir installieren temporäre oder fixe Absturzsicherungen, damit Ihr Personal Ihre Arbeiten sicher ausführen kann.

Dies reicht von horizontalen Seilgeländern über Dachsicherungen bis zu Montagen von fixen Anschlagpunkten und Sekuranten.

Sollte es nötig sein, dass jemand an einer Stelle Arbeiten auszuführen hat, die nur mit Seilen zugänglich ist, so begleiten wir ihn gerne dabei, um seine Sicherheit zu gewährleisten.

 

 

 

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

Bei der Planung von Höhenarbeiten wird in der Regel der Einsatz von Gerüsten oder von hochziehbaren Personenaufnahmemittel nach BGR 159 sowie Steiger und Scherenbühnen anderen Zugangsmethoden vorgezogen.

Dort wo Zugangsmethoden mit technischen Arbeitsmitteln aus wirtschaftlichen oder aus technischen Gründen nicht umsetzbar sind muss auf die Verwendung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zurückgegriffen werden.

Bei der Verwendung von PSA.g.A wird zwischen Rückhaltesystemen und Auffangsysteme unterschieden.

Bei Rückhaltesystemen ist es dem Anwender physisch nicht möglich überhaupt an den Gefahrenbereich der Absturzkante zu gelangen. Er wird z.B. von einer Leine zurückgehalten.

Bei einem Auffangsystem wird der Anwender im Falle eines Sturzes mit Hilfe eines Schock-Absorbers (z.B. Bandfalldämpfer) aufgefangen.

Ein Rückhaltesystem ist einem Auffangsystem immer vorzuziehen, zumal jeder Sturz, auch in ein Auffangsystem hohe Verletzungsrisiken birgt!